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                    Verantwortlich:

                    Mail & Print Service GmbH
       
             Uwe-Michael Thal

                    Raiffeisenstrasse 25

                    70794 Filderstadt

 


                    Kontakt:
     
               Telefon: +49 (0)711440865-20
                    E-Mail: info@mupservice.de

          Registereintrag
          Eintragung im Handelsregister
          Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
          Registernummer: HRB 735007

          Umsatzsteuer-ID: DE 273 665 424
          St.-Nr: 99070/02195
          

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mail & Print Service GmbH

1. Geltung

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Besteller, auch dann, wenn wir uns nicht bei späteren Lieferungen und Leistungen auf diese Bedingungen berufen.

2. Vertragsinhalt

Für den Inhalt der von uns geschlossenen Verträge sind unsere schriftlichen Angebote oder Auftragsbestätigungen ausschließlich maßgebend. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung im Einzelfall verbindlich.

3. Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadensersatz, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist, und uns grobes Verschulden an der Verzögerung trifft. Ersatz entgangenen Gewinns kann der Besteller in keinem Falle verlangen. Ausnahmsweise ausdrücklich vereinbarte Termine sind nur insofern als zugesichert anzusehen, als eine eventuell hierfür nötige Leistung des Bestellers oder vom Besteller beauftragter Dritter, absprachegemäß erfolgte. Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, wie höhere Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb, berechtigen uns, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.

4. Zahlung

Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung besonders genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wurden besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden alle Rechnungsbeträge innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Bereitstellung größerer Materialmengen oder besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofort Zahlung zu verlangen. Zahlungen sind nur unmittelbar an uns zu leisten und gelten mit Kasseneingang oder mit Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt. Sie werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Firmenangehörige sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Zahlungsempfang berechtigt. Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber und unter Berechnung der üblichen Spesen und gilt nicht als Barzahlung. Bei Ratenzahlungen wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, sobald der Besteller mit zwei Raten teilweise oder ganz in Rückstand gerät. Wird nachträglich, vor der endgültigen Abwicklung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere alle Forderungen sofort fällig stellen, Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sind wir aus diesen oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme unserer Waren genötigt, so können wir für den Gebrauch oder die Wertminderung eine angemessene Vergütung berechnen, die sich soweit feststellbar nach dem üblichen Mietpreis richten kann.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware geht erst nach Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller in dessen Eigentum über. Die Ware darf an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherung übereignet werden. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren hat der Besteller den Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte aufzuklären und uns unverzüglich zu informieren. Alle unsere Interventionskosten trägt der Besteller. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers sind unsere Vorbehaltswaren auszusondern. Ein Konkurs- oder Vergleichsverwalter ist an die Bestimmung unter dieser Ziffer gebunden.

6. Beanstandungen, Haftung

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollzähligkeit und Beschaffenheitsfehler zu überprüfen. Beanstandungen wegen Mängel oder Beschaffenheitsfehlern sowie mengenmäßigen Abweichungen müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden und uns spätestens fünf Tage nach Erhalt der Lieferung und bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung zugegangen sein. Die Haftung des Verwenders ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftung aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt, in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung des Verwenders bei Schäden aufgrund höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse ist ausgeschlossen. Beruht der eingetretene Schaden auf mitwirkendes Verschulden des Bestellers und des Verwenders, so hat der Besteller den Schaden in dem Umfange allein zu tragen, der darauf zurückzuführen ist, daß er seiner Schadensabwendungspflicht (§ 254 II BGB) nicht nachgekommen ist. Insoweit korrespondierende vertragliche Ansprüche ausgeschlossen sind, umfasst der Haftungsausschluss auch außervertragliche Haftung und Ansprüche des Bestellers gegen Dritte, insbesondere Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Abweichungen in der Beschaffenheit des seitens des Verwenders beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Lieferindustrie, die dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind, oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Waren die Fehler bereits bei den dem Auftraggeber zugesendeten Mustern vorhanden, und hat dieser dies dennoch freigegeben, so kann der Auftraggeber den Fehler später nicht beanstanden. Rechte des Kunden wegen mangelhafter Leistung des Verwenders verjähren nach einem Jahr. Der Kunde übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und des Versands und der Verbreitung der Mailings und Pressesendungen an die vom Kunden eingelieferten Empfängeradressen durch den Verwender. Er steht insbesondere dafür ein, dass der Inhalt und der Versand an die Adressaten nicht gegen das Strafund Ordnungswidrigkeitenrecht, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, gegen gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie sonstige Rechte Dritter verstößt. Im Falle eines Verstoßes ersetzt der Kunde der Mail & Print Service UG einen aus dem Verstoß entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, und stellt die Mail & Print Service UG von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes geführten Rechtsstreites tritt der Kunde auf Verlangen der Mail & Print Service UG dem Streit auf Seiten der Mail & Print Service UG bei.

7. Vom Auftraggeber beschafftes Material

gleichwelcher Art ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.

8. Das Auf-Lager-Nehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnisse,

erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und ist besonders zu vergüten. Werden unaufgefordert Waren, Material oder Adressen zugesandt, wird für deren Verbleib, Untergang usw. keinerlei Haftung und Gewähr übernommen.

9. Urheberschutz

Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

10. Kundendaten

Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den mit dem Verwender geschlossenen Verträgen ist Neuhausen. Als Gerichtsstand wird Neuhausen vereinbart.

12. Teilunwirksamkeit, Übertragbarkeit

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung sind Vertragsrechte- und Pflichten auf Dritte nicht übertragbar.

13. Änderungen dieser Bestimmungen

Der Besteller kann sich auf eine Vereinbarung mit der diese Bedingungen abgeändert werden nur dann berufen, wenn diese Vereinbarung von uns schriftlich bestätigt wurde.

14. Preisgleitklausel

Sollten während einer Auftragsabwicklung, die sich über mehr als drei Monate erstreckt, Lohnund Materialpreiserhöhungen eintreten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis nach Maßgabe der veränderten Kosten anzupassen.

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